Welche Unterlagen Sie für den Hausverkauf brauchen
Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Teilungserklärung: die Unterlagen für den Verkauf von Haus und Wohnung und wer sie besorgt.
Von Patrick Herzberg, Immobilienökonom (WBS). Stand: September 2026. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Für jedes Haus und jede Wohnung
Aktueller Grundbuchauszug. Energieausweis, denn den müssen Sie Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Flurkarte oder Lageplan. Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung, so weit vorhanden. Baubeschreibung und Nachweise über Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung. Käufer und ihre Banken schauen sich besonders an, ob größere Maßnahmen beschlossen sind und wie die Rücklage aussieht.
Nach einem Erbfall
Den Nachweis der Erbfolge: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Solange die Erben nicht im Grundbuch stehen, kann der Verkauf zwar vorbereitet, aber nicht abgeschlossen werden.
Was ich davon besorge
Einen großen Teil: Grundbuchauszug, Flurkarte, Unterlagen bei der Hausverwaltung, und wenn nötig beauftrage ich den Energieausweis. Pläne, die fehlen, lassen sich oft über die Bauakte beim Bauamt beschaffen. Sie bekommen von mir eine Liste mit dem, was noch fehlt, und müssen sich um den Rest nicht kümmern.
