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Welche Unterlagen Sie für den Hausverkauf brauchen

Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Teilungserklärung: die Unterlagen für den Verkauf von Haus und Wohnung und wer sie besorgt.

Von Patrick Herzberg, Immobilienökonom (WBS). Stand: September 2026. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für jedes Haus und jede Wohnung

Aktueller Grundbuchauszug. Energieausweis, denn den müssen Sie Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Flurkarte oder Lageplan. Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung, so weit vorhanden. Baubeschreibung und Nachweise über Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung. Käufer und ihre Banken schauen sich besonders an, ob größere Maßnahmen beschlossen sind und wie die Rücklage aussieht.

Nach einem Erbfall

Den Nachweis der Erbfolge: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Solange die Erben nicht im Grundbuch stehen, kann der Verkauf zwar vorbereitet, aber nicht abgeschlossen werden.

Was ich davon besorge

Einen großen Teil: Grundbuchauszug, Flurkarte, Unterlagen bei der Hausverwaltung, und wenn nötig beauftrage ich den Energieausweis. Pläne, die fehlen, lassen sich oft über die Bauakte beim Bauamt beschaffen. Sie bekommen von mir eine Liste mit dem, was noch fehlt, und müssen sich um den Rest nicht kümmern.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, um mein Haus zu verkaufen?

In aller Regel ja. Kaufinteressenten muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 Abs. 4 GModG), und liegt er vor, gehören Angaben daraus schon in die Anzeige (§ 87 GModG). Ich kümmere mich auf Wunsch darum.

Wer besorgt den Grundbuchauszug?

Eigentümer oder von ihnen bevollmächtigte Personen können ihn beim Grundbuchamt anfordern. Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich das mit Ihrer Vollmacht.

Worum geht es bei Ihnen?

Ein paar Angaben zu Ihrer Lage und zur Immobilie, dann melde ich mich persönlich bei Ihnen. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.

Schritt 1 von 3

Anlass
Um welche Immobilie geht es?

Wie erreiche ich Sie?

Telefon oder E-Mail genügt.