Bewertung anfragen

Immobilie bei Trennung und ScheidungWas wird aus dem gemeinsamen Haus?

Ich vermittle als neutraler Makler zwischen beiden Seiten und suche eine Lösung, die menschlich und wirtschaftlich trägt.

Patrick HerzbergIHK-geprüfter Immobilienkaufmann, Immobilienökonom (WBS)
  • Wer bleibt im Haus?
  • Wer zahlt was, bis alles geklärt ist?
  • Verkaufen, übernehmen oder vermieten?
  • Und wie, ohne dass es noch mehr Streit gibt?

Emotionale Lage, sachliche Entscheidungen

Wenn eine Ehe oder Partnerschaft endet, ist das eine der schwersten Zeiten im Leben. Noch schwieriger wird es, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Ich helfe Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist.

Diese Möglichkeiten gibt es

Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses. Übernahme durch einen Partner mit Ausgleichszahlung. Vermietung, gemeinsam oder von einem verwaltet. Und als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung, die ich Ihnen gern erspare.

Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, auch steuerlich. Mehr dazu in den Ratgebern Teilungsversteigerung und Spekulationsfrist bei Erbe und Scheidung.

Warum ein neutraler Makler hilft

Oft haben beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen, und jedes Gespräch über das Haus wird zum Gespräch über die Beziehung. Ich bin die Stelle dazwischen: zwischen Ihnen, den Banken, den Behörden und gegebenenfalls den Anwälten. Mein Ziel ist eine faire und zügige Abwicklung ohne zusätzliche Eskalation.

Was ich für Sie übernehme

  1. 01

    Unparteiische Beratung

    Ich arbeite für beide Seiten und erkläre beiden dasselbe.

  2. 02

    Wertermittlung

    Zur Orientierung oder als Grundlage für eine Auszahlung, schriftlich und nachvollziehbar.

  3. 03

    Unterlagen

    Grundbuch, Energieausweis und alles, was sonst gebraucht wird, organisiere ich.

  4. 04

    Exposé und Vermarktung

    Diskret, ohne öffentliches Aufsehen, wenn Sie das möchten.

  5. 05

    Verkaufsabwicklung

    Besichtigungen so geplant, dass sich niemand begegnen muss. Verhandlung, Notar, Übergabe.

  6. 06

    Zusammenarbeit

    Mit Ihren Anwälten, dem Notar und den Banken. Rechtliche Fragen bleiben bei den Anwälten, ich liefere die Marktseite.

Patrick Herzberg im Beratungsgespräch

Sie müssen nichts überstürzen. Aber Sie sollten wissen, was möglich ist.

Worum geht es bei Ihnen?

Ein paar Angaben zu Ihrer Lage und zur Immobilie, dann melde ich mich persönlich bei Ihnen. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.

Schritt 1 von 3

Anlass
Um welche Immobilie geht es?

Wie erreiche ich Sie?

Telefon oder E-Mail genügt.

Häufige Fragen

Kann mein Ex-Partner die Teilungsversteigerung einfach beantragen?

Ja, grundsätzlich kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen und die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Ob und wie Sie sich dagegen wehren können, klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt.

Bringt eine Versteigerung weniger als ein Verkauf?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Sicher ist nur: Sie haben bei einer Versteigerung weniger Einfluss auf Preis, Käufer und Zeitpunkt als bei einem freien Verkauf.

Gilt die Spekulationsfrist auch bei Scheidung?

Ja, grundsätzlich schon. Die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob sie in Ihrem Fall greift, klärt ein Steuerberater.

Lassen Sie uns unverbindlich sprechen.

Sie wissen noch nicht, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Das müssen Sie auch nicht. Das erste Gespräch kostet nichts. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.