Maklerprovision beim Verkauf: Wer zahlt was, und was im Gesetz steht
Seit 2020 ist die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gesetzlich geregelt. Was das für Sie als Verkäufer bedeutet.
Von Patrick Herzberg, Immobilienökonom (WBS). Stand: September 2026. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Regeln gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus an eine Privatperson verkauft, für den gelten besondere Regeln zur Maklerprovision (§§ 656a bis 656d BGB). Sie sollen verhindern, dass der Käufer die Provision allein trägt, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Der Maklervertrag braucht Textform
Ein Maklervertrag über den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss mindestens in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Eine E-Mail reicht, ein Handschlag nicht.
Beide zahlen gleich viel, oder der Verkäufer zahlt
Lässt sich der Makler von Verkäufer und Käufer bezahlen, müssen beide gleich viel zahlen (§ 656c Abs. 1 BGB). Arbeitet er für eine Seite kostenlos, darf er auch von der anderen nichts verlangen.
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, kann ein Teil der Provision an den Käufer weitergegeben werden, aber höchstens die Hälfte. Der Verkäufer bleibt mindestens in gleicher Höhe verpflichtet, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat (§ 656d Abs. 1 BGB).
Was Sie für die Provision bekommen sollten
Eine Bewertung mit Begründung statt einer Wunschzahl. Ein Exposé, das Ihre Immobilie richtig zeigt. Vorgeprüfte Käufer statt Besichtigungstourismus. Und jemanden, der die Unterlagen, den Notar und die Übergabe im Griff hat.
Bei Erbimmobilien und nach einer Trennung kommt etwas dazu: Ich spreche mit allen Beteiligten, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden. Das ist oft die eigentliche Arbeit.
Was ich nehme
Meine Provision steht im Maklervertrag, den Sie vorab in Textform bekommen. Fragen Sie im Erstgespräch ruhig direkt danach. Die Bewertung Ihrer Immobilie ist mit Verkaufsauftrag kostenfrei, das Erstgespräch sowieso. Wie ein Verkauf mit mir abläuft, steht auf der Seite Haus verkaufen in fünf Schritten.
