Erbimmobilie verkaufen in Ludwigshafen und UmgebungGeerbt. Und jetzt?
Ich begleite Erben von der ersten Frage bis zum Notartermin. Ohne Druck, auch bei mehreren Erben oder Streit.
Patrick HerzbergIHK-geprüfter Immobilienkaufmann, Immobilienökonom (WBS)
- Was ist das Haus oder die Wohnung wert?
- Soll ich verkaufen, vermieten oder behalten?
- Was, wenn wir mehrere Erben sind?
- Welche Unterlagen brauche ich überhaupt?
Unterstützung in einer belastenden Zeit
Sie stehen vielleicht zum ersten Mal vor der Verantwortung für eine Immobilie, und das in einer Zeit, die ohnehin schwer ist. Ich helfe Ihnen, Klarheit zu gewinnen, realistische Entscheidungen zu treffen und die Lösung zu finden, die zu Ihrer Lage passt.
Ein Erstgespräch biete ich persönlich, telefonisch oder online an. Es ist unverbindlich und kostet nichts.
Der erste Schritt: Wer steht im Grundbuch?
Verkaufen können Sie erst, wenn Sie als Erbe im Grundbuch stehen oder Ihre Erbfolge nachweisen können. Dafür braucht es einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Eintragung der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht.
Mehr dazu im Ratgeber Erbschein, Testament, Grundbuch. Wenn Sie mit Geschwistern oder anderen Verwandten geerbt haben, lesen Sie auch Erbengemeinschaft: Das Haus verkaufen.
Was ich für Sie übernehme
- 01
Wertermittlung für den Verkauf
Schriftlich und begründet, damit alle Miterben dieselbe Grundlage haben. Kostenfrei, wenn Sie mich mit dem Verkauf beauftragen.
- 02
Ein Ansprechpartner
Keine Massenabfertigung. Sie haben mit mir zu tun, vom ersten Anruf bis zur Schlüsselübergabe.
- 03
Beratung ohne Druck
Verkaufen, vermieten oder behalten: Ich zeige Ihnen die Wege und sage ehrlich, was ich davon halte.
- 04
Erbengemeinschaften
Gleicher Stand für alle Erben, Entscheidungen schriftlich, Besichtigungen ohne dass jemand anreisen muss.
- 05
Unterlagen
Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne: Ich weiß, was gebraucht wird, und besorge vieles selbst.
- 06
Exposé und 360-Grad-Rundgang
Hochwertige Fotos und Rundgänge, die ich selbst erstelle. Gerade bei leerstehenden Häusern ein großer Vorteil.

Sie müssen nichts überstürzen. Aber Sie sollten wissen, was möglich ist.
Worum geht es bei Ihnen?
Ein paar Angaben zu Ihrer Lage und zur Immobilie, dann melde ich mich persönlich bei Ihnen. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.
Häufige Fragen
Kann ich ein geerbtes Haus ohne Erbschein verkaufen?
Ja, wenn die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag beruht und das Grundbuchamt diese Urkunde samt Eröffnungsprotokoll als Nachweis akzeptiert. Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
Was kostet die Umschreibung im Grundbuch nach einem Erbfall?
Die Eintragung der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Danach fällt die reguläre Gebühr an. Kosten für einen Erbschein kommen gegebenenfalls hinzu.
Müssen alle Erben dem Hausverkauf zustimmen?
Ja. Nach § 2040 BGB können die Erben über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. Den Kaufvertrag müssen alle unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe?
Auf den Verkaufsgewinn in der Regel nicht, wenn die verstorbene Person die Immobilie vor mehr als zehn Jahren angeschafft hat, denn deren Anschaffung wird Ihnen zugerechnet. Im Einzelfall klären Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater.
Ratgeber zum Thema
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Lassen Sie uns unverbindlich sprechen.
Sie wissen noch nicht, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen soll? Das müssen Sie auch nicht. Das erste Gespräch kostet nichts. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.
