Bewertung anfragen

Erbschein, Testament, Grundbuch: Was Sie brauchen, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen

Brauche ich einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen? Was reicht fürs Grundbuch, und warum die ersten zwei Jahre nach dem Erbfall zählen.

Von Patrick Herzberg, Immobilienökonom (WBS). Stand: September 2026. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wer im Grundbuch steht, verkauft

Verkaufen kann eine Immobilie nur, wer als Eigentümer im Grundbuch steht oder seine Berechtigung dort nachweisen kann. Nach einem Erbfall steht dort aber noch die verstorbene Person. Der erste Schritt ist deshalb fast immer, die Erben ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das nennt man Grundbuchberichtigung.

Dafür verlangt das Grundbuchamt einen Nachweis, wer geerbt hat. Welcher Nachweis reicht, regelt § 35 der Grundbuchordnung.

Erbschein oder notarielles Testament

Grundsätzlich wird die Erbfolge durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügt in der Regel diese Urkunde zusammen mit dem Protokoll über ihre Eröffnung durch das Nachlassgericht. Das Grundbuchamt darf trotzdem einen Erbschein verlangen, wenn es die Erbfolge damit nicht für nachgewiesen hält.

Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt dagegen meist nicht. Dann führt kaum ein Weg am Erbschein vorbei.

Die Zwei-Jahres-Frist

Die Eintragung der Erben ins Grundbuch ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. So steht es in der Anmerkung zu Nummer 14110 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Das gilt auch, wenn die Erben erst nach einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.

Nach Ablauf der zwei Jahre fällt die normale Gebühr an. Es lohnt sich also, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben, auch wenn der Verkauf selbst noch Zeit hat.

Was ich dabei übernehme

Den Erbschein beantragen Sie selbst oder über einen Notar, das kann und darf ich nicht für Sie tun. Alles, was danach kommt, kann ich Ihnen abnehmen: Grundbuchauszug anfordern, Energieausweis, Pläne, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung. Und ich sage Ihnen früh, welche Unterlagen fehlen, damit der Notartermin nicht an einem fehlenden Papier hängt.

Häufige Fragen

Kann ich ein geerbtes Haus ohne Erbschein verkaufen?

Ja, wenn die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag beruht und das Grundbuchamt diese Urkunde samt Eröffnungsprotokoll als Nachweis akzeptiert. Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.

Was kostet die Umschreibung im Grundbuch nach einem Erbfall?

Die Eintragung der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Danach fällt die reguläre Gebühr an. Kosten für einen Erbschein kommen gegebenenfalls hinzu.

Wo beantrage ich den Erbschein?

Beim Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Den Antrag können Sie dort oder über einen Notar stellen.

Worum geht es bei Ihnen?

Ein paar Angaben zu Ihrer Lage und zur Immobilie, dann melde ich mich persönlich bei Ihnen. Mit Verkaufsauftrag ist die Bewertung für Sie kostenfrei.

Schritt 1 von 3

Anlass
Um welche Immobilie geht es?

Wie erreiche ich Sie?

Telefon oder E-Mail genügt.