Kurzgutachten finden in verschiedenen Rechtsbereichen und zu unterschiedlichen Zwecken Anwendung.
Zu den häufigsten Einsatzbereichen gehören:
Kauf oder Verkauf von Immobilien: Hier dienen Kurzgutachten oft als Grundlage für Preisverhandlungen und helfen den Beteiligten bei der Entscheidungsfindung.
Erbschaften und Schenkungen: Bei Erbschaften oder Schenkungen kann ein Kurzgutachten genutzt werden, um den Verkehrswert der betreffenden Vermögenswerte nachzuweisen.
Trennungen und Scheidungen: In solchen Fällen kann ein Kurzgutachten verwendet werden, um den Wert des gemeinsamen Vermögens, beispielsweise des gemeinsamen Hauses, zu ermitteln.
Finanzierung und Kredite: Banken und andere Kreditinstitute verlangen häufig ein Kurzgutachten, um den Wert der als Sicherheit dienenden Immobilie oder anderer Vermögenswerte zu bestätigen.
Ja, es kann grundsätzlich als zulässiges Beweismittel in einem Zivilprozess dienen. Es ist jedoch zu beachten, dass seine Beweiskraft im Vergleich zu einem Vollgutachten in der Regel geringer ist und es möglicherweise nicht ausreicht, um die Beweislast einer Partei zu erfüllen. Die Entscheidung, ob das Kurzgutachten als Beweismittel akzeptiert und verwertet wird, liegt beim zuständigen Gericht. Es zeigt sich, dass Kurzgutachten in vielen Situationen eine nützliche und kostengünstige Alternative zu Vollgutachten darstellen.
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